Der Vorbezug des Pensionskassengeldes

Jan 3, 2016 Rechtliches

In der Schweiz haben Sie als Gründer eine ungewöhnliche Chance, an Startkapital zu gelangen. Sie können bei der Vorsorgeeinrichtung den Vorbezug Ihres Pensionskassengeldes beantragen. Dies kann eine beträchtliche Summe ausmachen, die Ihre Unternehmensgründung auf stabile Beine stellen lässt.

Für die Unternehmensgründung kann dies also von Vorteil sein, wobei es natürlich auch zu bedenken gilt, die Lücke in ihrem späteren Leben (Rentenzeit) anders zu schliessen. Denn, wenn Sie nun ihre Pensionsbezüge bereits ausbezahlen lassen, stehen diese ihnen später nicht mehr zur Verfügung. Viele Gründer schliessen jedoch bei Gründung eines Unternehmens private Vorsorgeverträge ab oder legen Teile ihrer Gewinne in solventen Unternehmen oder gewinnträchtigen Immobilien an, aus deren Renditen oder Mieteinnahmen sie später leben können.

Rechtliche Vorgaben des Vorbezuges

Der Barbezug des Pensionskassengeldes ist rechtlich möglich, weil Sie als Gründer nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen. Dazu müssen Sie der Vorsorgeeinrichtung nachweisen, dass Sie sich selbstständig machen. Als Nachweis können dienen: der Mietvertrag für Ihre Unternehmensräumlichkeiten, Rechnungen aus Materialkauf, die Bestätigung der AHV oder auch ein Handelsregistereintrag.

Im Jahr nach Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit müssen Sie den Antrag auf Vorbezug Ihres Pensionskassengeldes bei der Vorsorgeeinrichtung einreichen. Bei verheirateten Versicherten, oder jenen die durch eine eingetragene Partnerschaft denen gleichgestellt sind, benötigen Sie hierfür auch die schriftliche Zustimmung Ihres Partners / Ihrer Partnerin.

Die Zustimmung des Partners / der Partnerin ist deshalb vonnöten, weil auch deren / dessen Bezüge von Ihrem Barbezug beeinflusst werden. Wenn Sie alleine leben, können Sie eine solche Entscheidung für sich selbst treffen.

Auch für Ihre sonstigen Geldgeber ist es eine Sicherheit mehr, wenn Sie einen Teil des notwendigen Kapitals selbst einbringen können.

 

 

 

Von Jannine

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