Ab in die Selbstständigkeit

Wer sich in der Schweiz selbstständig machen möchte, hat dazu mehrere Möglichkeiten. Alle Rechtsformen haben Vor- und Nachteile gegenüber einer anderen, hier ein paar Beispiele:

  • Die Einzelfirma hat den Vorteil geringer Gründungskosten und ein Eintrag ins Handelsregister ist erst ab einem Umsatz von 100.000 CHF zwingend notwendig. Nachteile dagegen sind, dass Sie Ihren Kunden und Lieferanten gegenüber auch mit Ihrem Privatvermögen haften und Ihre Sozialversicherungen und Altersvorsorge alleine stemmen müssen. Weiters können Sie sich nicht gegen eine Arbeitslosigkeit versichern – im Falle einer Insolvenz bleibt nur die Vorsprache beim Sozialamt.

 

Eine weitere Schwierigkeit ist die Anerkennung als Selbstständig Erwerbende/r durch die AHV-Kasse – dieser Status wird nicht anerkannt, wenn man weder im Handelsregister eingetragen ist, noch eine genügend hohe Auftragslage nachweisen kann. Ohne diesen Status kann man sich jedoch seine Pensionskassenersparnisse nicht als Starthilfe verfügbar machen.

 

  • Die Gründung einer GmbH in der Schweiz reduziert Ihr Risiko, indem Sie nur noch beschränkt, nämlich mit Ihrer Kapitaleinlage, bei Schulden Ihrer Firma haften. Sie verlieren also im schlimmsten Falle nicht unbedingt Ihr Eigenheim. Gleichzeitig wird man als geschäftsführender Gesellschafter von den Sozialkassen einem Angestellten gleichgestellt, Sie bezahlen die üblichen Beiträge und sind auch bezugsberechtigt.

 

Allerdings benötigt man zur Gründung einer GmbH ein hohes Startkapital und unterliegt der Doppelbesteuerung. Im Gegensatz zur AG ist die GmbH von Geldgebern und Kunden nicht ganz so hoch angesehen.

 

  • Die AG, Schweiz ist weltweit angesehen bei Kunden und Geldgebern. Auch hier haften Sie lediglich als Aktionär, nicht jedoch mit Ihrem Privatvermögen für Schulden der AG. Ebenso wie bei der GmbH ist der geschäftsführende Aktionär, die geschäftsführende Aktionärin von den Sozialkassen als Angestellter zu betrachten. Sie zahlen somit die obligatorischen Beiträge und sind zeitgleich bezugsberechtigt.

 

Nachteile der AG sind vor allem im hohen Gründungskapital zu sehen, welches notwendig ist, sowie im grossen Gründungsaufwand.

Von Jannine

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