Die Aktiengesellschaft in der Schweiz

Okt 1, 2015 Allgemein, Rechtliches

Die Firmengründung einer AG ist in der Schweiz die meistverbreitete Rechtsform, angefangen von der so genannten EinmannAG, bis hin zur Gesellschaft mit Börsengang. In der Schweiz gibt es mehr als 186.000 Aktiengesellschaften.

Um eine AG Schweiz (im Gegensatz zu einer Deutschen AG) gründen zu können, bedarf es eines Aktienkapitals von mindestens 100.000 CHF, welches mit mindestens 20% zu liberieren ist (min. 50.000 CHF). Die Gründung einer AG kann in der Schweiz bar oder mit einer Sacheinlage erfolgen. Die Sacheinlage muss seit 2008 von einem Wirtschaftsprüfer zusätzlich attestiert werden. An einer AG können viele Aktionäre beteiligt werden, die absolute Anonymität geniessen.

Die AG Schweiz kann verschiedene Formen von Aktien herausbringen, so etwa Inhaberaktien, Namensaktien, Stimmrechtsaktien, Vorzugsaktien – Informationen zu den einzelnen Aktienarten finden Sie detailliert im Internet.

Hat eine Schweizer AG zehn oder mehr Mitarbeiter in Vollzeit, so muss zwingend eine eingeschränkte Revision durchgeführt werden. Wenn die Bilanzsumme grösser ist als 10 Mio. CHF, der Umsatzerlös höher ist als 20 Mio. CHF oder es in der AG mehr als 50 Vollzeitmitarbeiter (Jahresmittel) gibt, ist eine ordentliche Revision zwingend erforderlich.

Vor- und Nachteile einer Schweizer AG im Vergleich zu anderen Rechtsformen

Der deutlichste Vorteil einer AG Schweiz im Vergleich zu anderen in der Schweiz möglichen Rechtsformen ist die Haftungsbeschränkung, Aktionäre haften für Schulden der AG nicht, sondern ausschliesslich die AG als juristische Person selbst. Daneben ist auch die absolute Anonymität der Aktionäre ein grosser Vorteil. Nachteilig ist das hohe Kapital, welches zur Gründung benötigt wird, sowie die Doppelbesteuerung und der grössere Gründungsaufwand.

Von Jannine

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