Alleine oder mit einem Kompagnon gründen?

Nov 24, 2015 Rechtliches

Eine gemeinsame Gründung mit mehreren Gründern ist eine heikle Sache. Wie schnell gerät man bei mangelhafter Absprache im Vorfeld in Streit? Geht ein Unternehmen aufgrund eines Streits unter den Gründern unbedingt in Insolvenz? Was wird dann aus den Mitarbeitern?

Geschäftsideen stehen und fallen häufig mit der Persönlichkeit eines Gründers – sein Herzblut macht die Idee zu einem Geschäft. Häufig ist es sein Gesicht, mit dem die Kunden sein Produkt oder die Dienstleistung in Verbindung bringen.

Gemeinsam gründen

Wenn Sie sich nun entscheiden, diese Idee – und die entstehenden Gewinne, aber auch die Verantwortung – mit einem weiteren Gründer zu teilen, sollten Sie auf möglichst viel Einvernehmen in allen Punkten des Konzeptes achten.

Ihr Mitgründer sollte unbedingt auf einer Wellenlänge mit Ihnen und Ihrer Gründungsidee liegen anstelle ausschliesslich aus finanziellen Interessen mitgründen. Welche Gründe haben Sie persönlich, den Chefposten zu teilen?

Nur finanzielle Interessen?

Wenn es allein am finanziellen Druck liegt, gibt es auch die Möglichkeit, so genannte „stille Beteiligungen“ in Erwägung zu ziehen. Im Gegenzug bekommt dieser dann eine prozentuale Gewinnbeteiligung an den Unternehmenseinnahmen.

Ein „stiller Gesellschafter“ oder „privater Geldgeber“ hält sich aus Ihren Entscheidungen das Unternehmen betreffend weitestgehend heraus und schenkt Ihnen das Vertrauen, mit seinem Geld das bestmögliche auch für seine Renditen zu erwirken.

Eine echte Kooperation macht Sinn

Eine gemeinsame Gründung dagegen macht Sinn, wenn sich die Gründer in ihren Qualifikationen und Führungseigenschaften ergänzen. Dann entsteht eine echte Kooperation, die einem Unternehmen sehr dienlich sein kann. In diesem Falle sollten die Rollen der Gründer differenziert gegen einander beschrieben sein – jeder weiss, für was er verantwortlich ist und für was der Andere.

Auch sollte ein Vertrag für den Fall eines Scheiterns der Kooperation unterzeichnet werden, damit entweder einer alleine das Unternehmen weiterführen kann bzw. gegebenenfalls ein anderer Mitarbeiter den Aufgabenbereich des aussteigenden Gründers übernimmt. Auch über Abfindungen für diesen Fall und weitere Situationen sollte man frühzeitig sprechen.

Von Jannine

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