Unterschiedliche Rechtsformen – welche gibt es?

Aug 22, 2022 Gründung

Als Gründer eines Startups müsst ihr im ersten Schritt eine Rechtsform für euer Unternehmen festlegen. Diese regelt zum einen das Verhältnis der Gesellschafter untereinander und die Haftung des Unternehmens. Nachfolgend liste ich unterschiedliche Rechtsformen auf, sodass ihr euch ein Bild über die wichtigsten Firmierungen machen könnt.

Unterschiedliche Rechtsformen für Gewerbetreibende

Ihr seid ein Gewerbetreibender, wenn ihr ein Unternehmen gründet und nicht als Freiberufler tätig seid. In den meisten Fällen handelt es sich bei Gewerbetreibenden um Kaufleute, die ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen müssen. Unterschiedliche Rechtsformen stehen Gewerbetreibenden zur Auswahl wie beispielsweise:

  • Einzelunternehmen (Ein-Person-Gründung)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt (GmbH & Co.KG)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)

Rechtformen für Kleingewerbetreibende

Gründer von kleinen Unternehmen werden als Kleingewerbetreibende bezeichnet und müssen ihre Firma nicht im Handelsregister eintragen. Bei Kleingewerbetreibenden handelt es sich oftmals um kleine Dienstleister, deren Organisation im Bereich der Buchhaltung gering ist. Sowohl die Rechtsformen Einzelunternehmer und Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kommen für Kleingewerbe infrage.

Rechtsformen für Freiberufler

Als Freiberufler seid ihr kein Gewerbetreibender, sondern wie der Name schon sagt „frei beruflich“ tätig. Freiberufler sind nicht im Handelsregister eingetragen und können als Einzelunternehmer, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ohne oder mit beschränkter Haftung (PartG mbH) geführt werden.

Kapital- oder Personengesellschaft – unterschiedliche Rechtsformen erklärt

Eine Rechtsform gibt Aufschluss über die Haftung des Unternehmens und unterscheidet sich bei Kapital- und Personengesellschaften wie folgt: Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, GbR, KG, PartG, PartGmbB) haften sowohl mit dem Gesellschaftsvermögen als ebenso mit dem Privatvermögen. Ausnahmen gelten bei Kommandit- und Partnergesellschaften und GmbH & Co. KG. Bei allen anderen Rechtsformen kann das persönliche Vermögen der Gesellschafter in der Regel nicht angefochten werden. Dieser Punkt ist besonders wichtig, da gerade viele Startups in finanzielle Engpässe geraten oder sich schnell verschulden.

Bevor ihr ein Unternehmen gründet, solltet ihr euch Informationen über unterschiedliche Rechtsformen einholen und euch fachkundig beraten lassen. Bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater erhaltet ihr oftmals ausführliche Erklärungen zu den verschiedenen Rechtsformen für Unternehmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert