Schlagwort: Kapital

Der Vorbezug des Pensionskassengeldes

In der Schweiz haben Sie als Gründer eine ungewöhnliche Chance, an Startkapital zu gelangen. Sie können bei der Vorsorgeeinrichtung den Vorbezug Ihres Pensionskassengeldes beantragen. Dies kann eine beträchtliche Summe ausmachen, die Ihre Unternehmensgründung auf stabile Beine stellen lässt.

Für die Unternehmensgründung kann dies also von Vorteil sein, wobei es natürlich auch zu bedenken gilt, die Lücke in ihrem späteren Leben (Rentenzeit) anders zu schliessen. Denn, wenn Sie nun ihre Pensionsbezüge bereits ausbezahlen lassen, stehen diese ihnen später nicht mehr zur Verfügung. Viele Gründer schliessen jedoch bei Gründung eines Unternehmens private Vorsorgeverträge ab oder legen Teile ihrer Gewinne in solventen Unternehmen oder gewinnträchtigen Immobilien an, aus deren Renditen oder Mieteinnahmen sie später leben können. Artikel jetzt lesen