Verträge zur Firmengründung
Im Folgenden finden Sie eine kurze Darstellung der wichtigsten Verträge, die im Rahmen Ihrer Gründung einer Einzelfirma, einer AG oder einer GmbH infrage kommen können. Verträge allgemein dienen zum Regeln des Verhaltens zweier oder mehrerer Parteien, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Sie klären auch die Rechte und Pflichten beider Parteien für den Normalfall und für Sondersituationen.
Im Rahmen einer Unternehmensgründung kommen folgende Vertragsarten in Betracht:
- Arbeitsvertrag
- Aktionärsbindungsvertrag
- Gesellschaftervertrag
- AGB, die allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Geheimhaltungserklärung
Des Weiteren kommen Abschlüsse von Kaufverträgen, Mietverträgen, Leasingverträgen, Versicherungsverträgen und vieles mehr auf Sie zu. Für all diese Vertragsabschlüsse benötigen Sie fundierte Informationen.